AGB


Anmeldung Reitunterricht

Die Anmeldungen werden nach Eingang, Alter und Reiterfahrung des Kindes berücksichtigt. 

                                                       -> ZU DEN ANMELDEFORMULAREN

Kosten Rallys

Kosten pro Rally (2,5 h): CHF 90.00/Kind, Monatspauschale: CHF 288.00

Die Kosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind bis zum 1. des Monats zu begleichen.

Das Jahr umfasst 32 Unterrichtswochen: (32 Wochen x CHF 90.00)/10 Monate (Ende Februar - Anfang Dezember) = Fr. 288.- Monatspauschale.

Ausgenommen sind die Betriebsferien und die offiziellen Schulferien der Stadt Zürich. Während der Schulferien findet jeweils ein Ferienprogramm (REITLAGER) statt, für welches sich die Kinder zusätzlich anmelden müssen. Die Ferienangebote werden separat verrechnet.

An Feiertagen findet der Betrieb ganz normal - wie gewohnt - statt.

Kosten Fortgeschrittene

Kosten pro Lektion (50 min): CHF 70.00 ergibt eine Monatspauschale: CHF 224.00

Die Kosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind bis zum 1. des Monats zu begleichen.

Das Jahr umfasst 32 Unterrichtswochen: (32 Wochen x CHF 70.00)/10 Monate (Ende Februar - Anfang Dezember) = Fr. 224.- Monatspauschale.

Ausgenommen sind die Betriebsferien und die offiziellen Schulferien der Stadt Zürich. Während der Schulferien findet jeweils ein 

 

Abwesenheiten

Abwesenheiten des Kindes wegen Krankheit, Ferien etc. führen zu keiner Reduktion oder Rückerstattung des fälligen Betrages. 

Bei höherer Gewalt wie Unfall, Wegzug, längerer Krankheit können Absprachen getroffen werden.

Zahlungsmodalitäten

Die monatlichen Zahlungen sind per 1. des Monats im Voraus auf IBAN CH03 0070 0114 8074 8720 3 zu überweisen (z.B. für den Monat Mai muss der Monatsbeitrag am 1. Mai bei uns sein).

Wenn wir mahnen müssen, wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 10.00 erhoben. Mahngebühren werden alle weiteren 5 Tage kumuliert.
Gültige Mahnungen können auch auf elektronischem Wege (gewohnter Kommunikationsweg) versandt werden.

Zahlungsverzug

Sollten in einem Kalenderjahr Ihre Zahlungen öfter als zwei Mal zu spät eingegangen sein, haben wir das Recht, den Vertrag ohne schriftliche Anzeige fristlos aufzulösen. 

Platzgarantie

Es besteht keine Platzgarantie. Die Ponyakademie bemüht sich bei Stundenplanwechsel etc. einen anderen Platz/Termin zu finden. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich. Wenn kein Platz gefunden wird, so dass der Vertrag gekündigt werden muss, wird bei allfälligem Zahlungsüberschuss eine entsprechende Rückzahlung erstattet.

Kündigungen

Es gibt keine Kündigungsfristen. Bereits bezahlte Lektionen werden allerdings bei kundenseitiger Kündigung im Normalfall nicht zurückerstattet. Bei höherer Gewalt wie plötzlicher Wegzug, Unfall etc. sind wir selbstverständlich kulant - reden Sie mit uns!

Wir sind sehr froh, wenn wir im Kündigungsfall so früh wie möglich informiert werden.

Fristlose Kündigungen seitens der Ponyakademie

Sollten sich Eltern oder Kinder nicht an unsere Regeln halten (z.B. wiederholt grober Umgang mit den Pferden oder rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen Kindern, Nicht-Bezahlen der Rechnungen), hat die Ponyakademie ohne Rückerstattungspflicht bereits bezahlter Beiträge das fristlose Kündigungsrecht. 

Betriebsferien

Witterungsbedingt macht die Ponyakademie von ca. Anfang Dezember bis Ende Februar Betriebsferien. In dieser Zeit findet kein Unterricht statt. Genaue Daten entnehmen Sie unserem -> JAHRESKALENDER (DOWNLOAD).

Sicherheit

Das Tragen eines geprüften Reithelms ist Vorschrift. 
Die Ponyakademie verleiht keine Reithelme. Wer keinen Helm dabei hat, darf nicht reiten. Die Lektion gilt trotzdem als abgehalten.

Ebenso ist das Tragen von folgenden Kleidungsstücken Pflicht:
- passenden Hosen,
- Reithandschuhen
- und festen, knöchelhohen Schuhen mit Absatz

Versicherungen / Haftung

Die Ponyakademie lehnt jede Haftung ab.

Die Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Sie muss eine Zusatzdeckung für das Risiko "Reitsport" enthalten.

Jeder Kunde muss eine Privat-Haftpflichtversicherung haben, welche den Zusatz "Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden und Sattelzeug" mit einschliesst.

Notfälle

Im Notfall bringen wir Ihr Kind unverzüglich ins Kinderspital oder zum Arzt und informieren Sie umstandsbedingt allenfalls später, jedoch schnellstmöglich. 

Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit einem solchen Notfall gehen zu Lasten der Eltern. Dafür wird separate Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich.